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Unsere AGB

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Verantwortlich für B&B SHOP Anhängerverleih und Anhängerzubehör 

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.


B & B - Shop Anhängerverleih und Anhängerzubehör 2000 Stockerau

Barbara Beinhart

Donaulände Mittelweg 24
2000 Stockerau
Österreich

Email: bb-shop@gmx.at

+43(0)699 119 60747

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Kennzeichungspflicht

UID.: ATU68096400

Mitglied der WKO 

BH Korneuburg 

Gerichtsstand:  Bezirksgericht Korneuburg

Berufsrecht laut Gewerbeordnung KFZ Handel,  

  • FG Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, 

  • Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge, 

  • Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe

  • Allgemeines Gremium des Handels: Internet- und Versandhandel

  • Internet und Versandhandel

Bankverbindung: Erste Bank

Barbara Beinhart  

Kto.Nr. AT49 2011 1842 5455 7600

BLZ GIBAATWWXXX

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AGB 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und AGB von

B&B Shop Anhängerverleih u. Anhängerzubehör 

 

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Mietvertrag Auszug:

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·       Tagesmietsatz: Abrechnung erfolgt pro Kalendertag (jeweils ab 08:00Uhr früh, beginnt der neue Tag*)
Wird der Mietgegenstand später als hier (oder bei Übergabe mündlich) vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils einen voll zu verrechnenden Tag. *Rückgabe innerhalb der Öffnungszeiten von 08:00-19:00Uhr oder Rückgabe spätestens bis 08:15 Uhr am Folgetag möglich. Weiteres unter AGB-Punkt 4

 

·      Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen sowie umseitigen AGB. Mündliche Nebenvereinbarungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in einwandfreiem, betriebssicherem und sauberem Zustand übernommen hat. Vor Antritt jeder Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Mietobjektes sorgfältig zu prüfen. Es wird empfohlen den Anhänger vor Fahrtantritt zu fotografieren, um spätere Uneinigkeiten zu vermeiden.

 

·      Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes am Anhänger sowie Zugfahrzeuges entstehen oder durch ihn verursacht werden, sowie für den Verlust der Mietsache, weiters übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Weiters auch für Verletzungen des Mieters während dem Mietzeitraum. Der Mieter haftet ab Abholung bis zur persönlichen Rückgabe des Anhängers. Der Mietzeitraum endet mit der Übergabe der Kaution + Anhänger + Zubehör und Fahrzeug - Papiere. Weitere Bedingungen siehe AGB-Punkt 2 + 3

 

·      Der Mietgegenstand muss in gesäuberten Zustand retourniert werden, Zubehör wie Zurrgurte etc. müssen ordnungsgemäß übergeben werden. Beschädigte / Verlorene Zurrgurte bitte gleich dem Vermieter melden. Bei grober Verschmutzung, z.b Öl, Benzin wird eine Reinigungspauschale von 35 € verrechnet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Reinigungskosten oder Reparaturkosten werden gesondert berechnet.

 

·      Bei Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug, haftet der Mieter. Im Falle einer Panne, die durch bzw. bei dem Mieter bzw. im Mietzeitraum (z.B. unsachgemäße Handhabung etc.), verursacht worden ist hat dieser den Vorfall sofort dem Vermieter zu melden und den Rücktransport einzuleiten. (Kosten trägt Mieter). Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Mieter oder Anhänger zurück oder abzuholen. Weitere Bedingungen siehe AGB-Punkt 2 + 3

 

·      Ich (Mieter) habe die Datenschutzerklärung sowie die ergänzenden AGB RÜCKSEITIG gelesen und akzeptiert.

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(Ergänzung zu zusätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag)

 

AGB

 

1) Auslandsfahrten:

  • Fahrten außerhalb von Österreich bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auslandsfahrten sind vom Mieter spätestens bei der Übernahme des Mietfahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und auszufüllen.

 Bei einer nicht ausgemachten/Illegalen Auslandsfahrt wird der gesamte Mietpreis doppelt verrechnet.

  • Bitte beachten Sie, dass unsere Anhänger mit GPS-Systemen ausgerüstet sind. Fahrtstrecken, Fahrgeschwindigkeit etc. werden genau aufgezeichnet. (Der Mieter ist mit seiner Unterschrift damit einverstanden)

 

2) Beschädigungen des Mietgegenstandes:

  • Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter Mängel bzw. Schäden am Anhänger bzw. verursachte Strafen bei Feststellung sofort zu melden. (Strafen werden vom Mieter übernommen).  

  • Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen.

  • Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

  • Die Beweislast für die Ursache des Defekts liegt beim Mieter.

  • Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.

 

3) Versicherung und Haftung / Besondere Pflichten des Mieters:

(Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei fehlenden Zulassungen, Führerscheinen zum Transport von Fahrzeugen, sowie unsachgemäße Befestigung am Anhänger, des Weiteren auch Gewichtsüberschreitungen etc.).

 

  • Falls sich die angegeben Daten im Mietvertrag während des Mietzeitraumes ändern, z.B die Fahrtstrecke, Zugfahrzeug oder Ladung ist das vorher mit dem Vermieter abzuklären und diesen darüber zu informieren. Ebenso bei Überstellung von mehreren Fahrzeugen.

 

  • Die Anhänger sind haftpflichtversichert und wird sobald er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, mit diesem mitversichert. Im Falle eines Unfalls/Beschädigung haftet immer die Versicherung des Mieters. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Mietobjekt nicht Vollkaskoversichert ist, er jedoch die Möglichkeit hat, über seine eigene Versicherungsgesellschaft eine Vollkaskoversicherung für den gemieteten Anhänger abzuschließen.

 

  •  Für Kosten, die den Vermieter aus einem Schadensfall/Unfall entstehen, weil der Mieter für einen Vollkaskoschutz nicht Vorsorge getroffen hat, hat der Mieter Ersatz zu leisten. Der Mieter hat Den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

  • Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile/Mietgegenstandes zum Listenpreis berechnet, (weiters auch innerhalb 7 Tage Frist für einen vergleichbaren Mietgegenstand aufzukommen, sowie den Mietverlust innerhalb dieser Zeit zu begleichen. Die Wahl des neuen Anhängers wird dem Vermieter überlassen. Dabei wird der Markt/Zeitwert des gemieteten und verlorenen Anhängers nicht berücksichtigt.

 

 Bei Abrechnung über Versicherungen, unter dem bestehenden/ursprünglichen Wert des Anhängers beim Anmieten, ist der Mieter weiter haftbar. Die Differenz wird dem Mieter weiterverrechnet. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt, Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern.

 

  • Weiters ist es auch untersagt den Anhänger an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen. Bei Unfall muss ein Unfallbericht ausgefüllt. Der Mieter ist in die Bedienung des Mietgegenstandes vom Vermieter eingewiesen worden und mit den Vorschriften und Gefahren vertraut gemacht worden.

 

 

4) Mietdauer und Rückgabe:

  • Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder spätestens 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten, d.h. jeder angefangene Tag wird voll berechnet.

 

  • Der Mieter verpflichten sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen, ordnungsgemäßen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der Geschäftszeiten bei B&B Shop Anhängerverleih Stockerau – 2000 Stockerau zurückzugeben

 

 

5) Zahlungsbedingungen und Storno

  • Stornogebühr: Bei Stornierung eine Woche (7 Tage) bis 2 Tage vor dem reservierten Zeitraum wird 50% der Miete als Stornogebühr einbehalten bzw. verrechnet. Bei Stornierung einen Tag vorher sowie am selben Tag werden 100% des Mietpreises einbehalten bzw. verrechnet.

  • Generell ausgenommen sind Langzeitmieten bzw. Langzeit Reservierungen, Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt oder der Mietvertrag storniert, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen, bzw. bei bereits bezahlter Miete besteht keine Mietrückzahlung.

 

  • Die Mietkosten sowie allfällige Schadenszahlungen sind spätestens bei Rückgabe des Mietgegenstandes sofort zur Zahlung durch den Mieter fällig. Bei Zahlungsverzug werden 10 % Verzugszinsen vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind vom Mieter solidarisch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie die Inkassospesen zu ersetzen.

  • Es wird vereinbart, dass gegen Forderungen des Vermieters keine Gegenforderungen des Mieters eingewendet werden können, es sei denn, diese Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder außergerichtlich anerkannt

 

6) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag wird Korneuburg vereinbart

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Bitte beachten Sie, dass unsere Anhänger mit GPS-Systemen ausgerüstet sind.

Fahrtstrecken, Fahrgeschwindigkeit etc. werden genau aufgezeichnet.

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