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FAQ, Fragen und Antworten rund um die Vermietung

  • Ich möchte einen Anhänger mieten, Wie geht das?"
    Sie können uns gerne Mo - So von 08:00 - 19:00 Uhr telefonisch erreichen. Oder mittels Kontaktformular: -Anfrage Vermietung- eine Anfrage schicken. Wichtige Informationen die wir von Ihnen benötigen: Welchen Anhänger benötigen Sie? Von wo nach wohin geht die Fahrt ? Führerscheinklasse E/B vorhanden? Wie viel Kilo (Gesamtgewicht) hat Ihre Ladung ? Zeitraum?
  • Was soll ich bei der Abholung des Anhängers mitnehmen?
    Folgendes bitte mitbringen: Führerschein, Personalausweiß Zulassungsschein Zugfahrzeug Kaution: 200€, in bar, + Mietpreis. Für jeden Vermietung muss bei uns eine Kaution hinterlegt werden. Wenn der gemietete Anhänger wieder in gutem Zustand bei uns abgeliefert wird, bekommen Sie die Kaution zurück. Weiters wird noch der Mietvertrag ausgefüllt - und los gehts. Bei Abholung werden die Führerscheinklassen (z.b. E/B Führerschein) sowie alle erforderlichen Gewichte des Zugfahrzeuges & Anhängers kontrolliert. Bitte teilen Sie uns bereits bei der Reservierung mit, ob Sie Befestigungsgurte benötigen, damit wir diese gleich bereitstellen können, wenn Sie den Anhänger abholen.
  • Welchen Anhänger darf ich/mein Auto überhaupt ziehen?
    Quelle: ÖAMTC Anhänger: Vorschriften zum Ziehen von Anhängern Beim Ziehen von Anhängern ist vor allem darauf zu achten, dass die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast) nicht überschritten werden. Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich? CODE 96 wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers höchstens 4250 kg beträgt KLASSE B+E Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem schweren Anhänger dessen hzl. Gesamtgewicht 3500kg nicht übersteigt. Das hzl GG des Gespanns darf daher 7000kg nicht überschreiten (maximales hzl GG des Kfz 3500kg + maximales hzl GG des Anhängers 3500kg) wenn das momentane Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht noch die Anhängelast des Zugfahrzeugs übersteigt. Grundsätzlich gilt: Wird an einem Fahrzeug eine Anhängevorrichtung angebracht, ist nach wie vor grundsätzlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (Genehmigungspflicht!). Zusammenfassung: Was für einen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren? Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: *) Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg *) Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt. 1)HZGG ZF + 2)HZGG A = < 3500KG 1) Höchstzulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug 2) Höchstzulässiges Gesamtgewicht Anhänger
  • Versicherung, Rechtliches, Geschwindigkeiten, Beladung, AGB, Stornogebühr
    Versicherung: Jeder zum Verkehr zugelassene Anhänger muss über eine „eigene“ Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung von Anhängern umfasst grundsätzlich nur Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kfz zusammenhängen. Wichtig: Tritt der Schaden zu einem Zeitpunkt ein, zu dem der Anhänger mit einem Kfz verbunden ist, hat die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für den Schaden einzutreten. Geschwindigkeitsbegrenzungen: Zu beachten ist außerdem, dass für Pkw mit Anhängern besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Pkw und Kombis sowie Lkw bis 3,5 t Ortsgebiet/Freilandstraße/Autostraße/Autobahn mit leichtem Anhänger 50 km/h100 km/h100 km/h100 km/h mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich)50 km/h70 km/h80 km/h80 km/h Beladung: Die Vorschriften über die Beladung gemäß § 101 KFG müssen eingehalten werden! Abgesehen von der Beachtung der höchstzulässigen Gesamtgewichte und Achslasten ist insbesondere darauf zu achten, dass durch die Beladung die festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe nicht überschritten wird und die größte Länge des Fahrzeuges um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten wird. Der Anhänger darf einen Überstand von 1,5 m haben. Darüber hinaus muss die Ladung und auch einzelne Teile dieser so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und niemand gefährdet wird. Erforderlichenfalls sind zur Ladungssicherung beispielsweise Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu verwenden. Ragt die Ladung um mehr als 1 m über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges bzw. des letzten Anhängers hinaus, so muss die Ladung mit einer Tafel gekennzeichnet werden. Diese muss 25 x 40 cm groß sein, weiß mit 5 cm breitem, roten, rückstrahlenden Rand und darf nur maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht werden. Überbreite: Die maximale Breite eines Fahrzeuges samt Ladung darf 2,55m nicht überschreiten. Andernfalls muss eine Genehmigung eingeholt werden. Die Ladung darf max. 20cm über den Fahzeugrand hinausragen, und muss unbedingt gekennzeichnet werden (Bei einer Breite von maximal. 2,55m). Anhänger mit Ladung hinter einem Pkw dürfen maximal 2,55 m breit, und 4,00 m hoch, sein. Falls die Ladung übersteht: Für Personen gefährliche oder abstehende Teile, scharfe Kanten etc. müssen unbedingt gesichert werden. Hierbei gilt eine Höhe von 1,90cm als sicherer Bereich. AGB ​ ​ Allgemeine Geschäftsbedingungen und AGB von B&B Shop Anhängerverleih u. Anhängerzubehör ​ Mietvertrag Auszug: ​ · Tagesmietsatz: Abrechnung erfolgt pro Kalendertag (jeweils ab 08:00Uhr früh, beginnt der neue Tag*) Wird der Mietgegenstand später als hier (oder bei Übergabe mündlich) vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils einen voll zu verrechnenden Tag. *Rückgabe innerhalb der Öffnungszeiten von 08:00-19:00Uhr oder Rückgabe spätestens bis 08:15 Uhr am Folgetag möglich. Weiteres unter AGB-Punkt 4 · Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen sowie umseitigen AGB. Mündliche Nebenvereinbarungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in einwandfreiem, betriebssicherem und sauberem Zustand übernommen hat. Vor Antritt jeder Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Mietobjektes sorgfältig zu prüfen. Es wird empfohlen den Anhänger vor Fahrtantritt zu fotografieren, um spätere Uneinigkeiten zu vermeiden. · Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes am Anhänger sowie Zugfahrzeuges entstehen oder durch ihn verursacht werden, sowie für den Verlust der Mietsache, weiters übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Weiters auch für Verletzungen des Mieters während dem Mietzeitraum. Der Mieter haftet ab Abholung bis zur persönlichen Rückgabe des Anhängers. Der Mietzeitraum endet mit der Übergabe der Kaution + Anhänger + Zubehör und Fahrzeug - Papiere. Weitere Bedingungen siehe AGB-Punkt 2 + 3 · Der Mietgegenstand muss in gesäuberten Zustand retourniert werden, Zubehör wie Zurrgurte etc. müssen ordnungsgemäß übergeben werden. Beschädigte / Verlorene Zurrgurte bitte gleich dem Vermieter melden. Bei grober Verschmutzung, z.b Öl, Benzin wird eine Reinigungspauschale von 35 € verrechnet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Reinigungskosten oder Reparaturkosten werden gesondert berechnet. · Bei Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug, haftet der Mieter. Im Falle einer Panne, die durch bzw. bei dem Mieter bzw. im Mietzeitraum (z.B. unsachgemäße Handhabung etc.), verursacht worden ist hat dieser den Vorfall sofort dem Vermieter zu melden und den Rücktransport einzuleiten. (Kosten trägt Mieter). Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Mieter oder Anhänger zurück oder abzuholen. Weitere Bedingungen siehe AGB-Punkt 2 + 3 · Ich (Mieter) habe die Datenschutzerklärung sowie die ergänzenden AGB RÜCKSEITIG gelesen und akzeptiert. ​ (Ergänzung zu zusätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag) AGB 1) Auslandsfahrten: Fahrten außerhalb von Österreich bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auslandsfahrten sind vom Mieter spätestens bei der Übernahme des Mietfahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und auszufüllen. Bei einer nicht ausgemachten/Illegalen Auslandsfahrt wird der gesamte Mietpreis doppelt verrechnet. Bitte beachten Sie, dass unsere Anhänger mit GPS-Systemen ausgerüstet sind. Fahrtstrecken, Fahrgeschwindigkeit etc. werden genau aufgezeichnet. (Der Mieter ist mit seiner Unterschrift damit einverstanden) 2) Beschädigungen des Mietgegenstandes: Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter Mängel bzw. Schäden am Anhänger bzw. verursachte Strafen bei Feststellung sofort zu melden. (Strafen werden vom Mieter übernommen). Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist. Die Beweislast für die Ursache des Defekts liegt beim Mieter. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. 3) Versicherung und Haftung / Besondere Pflichten des Mieters: (Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei fehlenden Zulassungen, Führerscheinen zum Transport von Fahrzeugen, sowie unsachgemäße Befestigung am Anhänger, des Weiteren auch Gewichtsüberschreitungen etc.). Falls sich die angegeben Daten im Mietvertrag während des Mietzeitraumes ändern, z.B die Fahrtstrecke, Zugfahrzeug oder Ladung ist das vorher mit dem Vermieter abzuklären und diesen darüber zu informieren. Ebenso bei Überstellung von mehreren Fahrzeugen. Die Anhänger sind haftpflichtversichert und wird sobald er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, mit diesem mitversichert. Im Falle eines Unfalls/Beschädigung haftet immer die Versicherung des Mieters. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Mietobjekt nicht Vollkaskoversichert ist, er jedoch die Möglichkeit hat, über seine eigene Versicherungsgesellschaft eine Vollkaskoversicherung für den gemieteten Anhänger abzuschließen. Für Kosten, die den Vermieter aus einem Schadensfall/Unfall entstehen, weil der Mieter für einen Vollkaskoschutz nicht Vorsorge getroffen hat, hat der Mieter Ersatz zu leisten. Der Mieter hat Den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile/Mietgegenstandes zum Listenpreis berechnet, (weiters auch innerhalb 7 Tage Frist für einen vergleichbaren Mietgegenstand aufzukommen, sowie den Mietverlust innerhalb dieser Zeit zu begleichen. Die Wahl des neuen Anhängers wird dem Vermieter überlassen. Dabei wird der Markt/Zeitwert des gemieteten und verlorenen Anhängers nicht berücksichtigt. Bei Abrechnung über Versicherungen, unter dem bestehenden/ursprünglichen Wert des Anhängers beim Anmieten, ist der Mieter weiter haftbar. Die Differenz wird dem Mieter weiterverrechnet. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt, Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Weiters ist es auch untersagt den Anhänger an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen. Bei Unfall muss ein Unfallbericht ausgefüllt. Der Mieter ist in die Bedienung des Mietgegenstandes vom Vermieter eingewiesen worden und mit den Vorschriften und Gefahren vertraut gemacht worden. 4) Mietdauer und Rückgabe: Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder spätestens 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten, d.h. jeder angefangene Tag wird voll berechnet. Der Mieter verpflichten sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen, ordnungsgemäßen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der Geschäftszeiten bei B&B Shop Anhängerverleih Stockerau – 2000 Stockerau zurückzugeben 5) Zahlungsbedingungen und Storno Stornogebühr: Bei Stornierung eine Woche (7 Tage) bis 2 Tage vor dem reservierten Zeitraum wird 50% der Miete als Stornogebühr einbehalten bzw. verrechnet. Bei Stornierung einen Tag vorher sowie am selben Tag werden 100% des Mietpreises einbehalten bzw. verrechnet. Generell ausgenommen sind Langzeitmieten bzw. Langzeit Reservierungen, Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt oder der Mietvertrag storniert, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen, bzw. bei bereits bezahlter Miete besteht keine Mietrückzahlung. Die Mietkosten sowie allfällige Schadenszahlungen sind spätestens bei Rückgabe des Mietgegenstandes sofort zur Zahlung durch den Mieter fällig. Bei Zahlungsverzug werden 10 % Verzugszinsen vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind vom Mieter solidarisch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie die Inkassospesen zu ersetzen. Es wird vereinbart, dass gegen Forderungen des Vermieters keine Gegenforderungen des Mieters eingewendet werden können, es sei denn, diese Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder außergerichtlich anerkannt 6) Erfüllungsort und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag wird Korneuburg vereinbart ​ Bitte beachten Sie, dass unsere Anhänger mit GPS-Systemen ausgerüstet sind. Fahrtstrecken, Fahrgeschwindigkeit etc. werden genau aufgezeichnet.
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